Speicheröfen - Kachelöfen - Kamine - Mosaik - Fliesen - Solaranbindung - Warmwassererwärmung

Was brauche ich, damit ich einen Ofen oder Kamin einbauen kann?

Der Ofen braucht ein geeigneten Schornstein mit mindestens 4 m wirksame Schornsteinhöhe (vom Rauchrohranschluss bis Schonsteinkopfmündung) und einen ausreichenden Schornsteinquerschnitt.

Er braucht meistens eine Verbrennungsluftzufuhr von außen, weil die Fenster und Türen so dicht sind, dass keine natürliche Luftzufuhr möglich ist. Bei Neubauten wird die Zuluftleitung in die Bodenplatte integriert. Er braucht ein standfestes Fundament für sein enormes Gewicht.

Worauf muss ich achten?

Eins ist klar ein Kachelofen ist kein Mitnahmeprodukt von der Stange, sondern eine speziell für Ihr Zuhause angefertigt und entwickelte Maßanfertigung.
Deshalb heißt die oberste Devise, Qualitätsarbeit von Anfang an. Wenden Sie sich an einen Kachelofenbau – Meisterbetrieb, dann wird Ihr Traum auch von Dauer sein.

Gesetzliche Vorschriften

Kachelöfen zählen - wie jede andere Heizung - zu den Feuerstätten und unterliegen feuerpolizeilicher Abnahme und Überwachung. Insbesondere die DIN 4102 aber auch Landesbauordnungen sowie Feuerverordnungen schreiben Maßnahmen zum Brandschutz vor. Fachlich geprüfte Kachelofenbauer kennen die Bestimmungen und stehen für deren Einhaltung gerade. Für die ordnungsgemäße Ausführung der Schornsteine hat der Bezirksschornsteinfeger Bescheinigungen zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde auszustellen; Schornsteine müssen der DIN 18 160 entsprechen.

Als weitere Verordnungen sind zu nennen:

bei Neubauten die Wärmeschutzverordnung zur Einschränkung der Wärmeverluste des Gebäudes;
für alle Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 4 kW gibt es die Heizungsanlagenverordnung zur Begrenzung der Abgasverluste und Gewährleistung eines möglichst hohen Wirkungsgrades;
für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 kW (z.B. Kachelofen-Warmluftheizungen) gibt es die Heizungsbetriebs-Verordnung, wonach der Betreiber zur Bedienung, Wartung und Instandhaltung verpflichtet ist (die Überwachung erfolgt durch den Bezirksschornsteinfegermeister).
Bei dem Bezirksschornsteinfegermeister oder bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde sollte man außerdem nach Vorschriften fragen, die zusätzlich für die einzelnen Bundesländer gelten.

Alle diese Bestimmungen und Gesetze müssen unbedingt beachtet werden, bevor man einen Kachelofen aufstellt, anschließt und betreibt. Auch aus diesem Grund sollte auf das „know how" eines Fachmannes nicht verzichtet werden.

(Quelle: www.agw.de)